Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Die Europäische Union hat sich dieser Aufgabe angenommen und strebt bis 2050 Klimaneutralität an. Im Zentrum dieser Bemühungen steht der Europäische Grüne Deal, ein umfassender Plan zur Emissionsreduktion und nachhaltigen Entwicklung.
Das Europäische Klimagesetz macht die Klimaneutralität rechtsverbindlich und setzt ehrgeizige Ziele. Bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 reduziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das „Fit für 55“-Paket geschnürt, das zahlreiche Maßnahmen zur CO₂-Reduktion umfasst.
Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen wird durch aktuelle Zahlen unterstrichen. 2023 erreichten die weltweiten CO₂-Emissionen mit 36,8 Milliarden Tonnen einen neuen Höchststand. Dies entspricht einem Anstieg von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und verdeutlicht die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen im Klimaschutz.
Wichtige Erkenntnisse
- Die EU strebt bis 2050 Klimaneutralität an
- Das Europäische Klimagesetz macht die Ziele rechtsverbindlich
- Bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 55% sinken
- Das „Fit für 55“-Paket bündelt Maßnahmen zur CO₂-Reduktion
- 2023 erreichten die globalen CO₂-Emissionen einen neuen Rekordwert
Einführung in die EU-Klimaziele
Die EU-Klimaziele bilden das Fundament für eine nachhaltige Zukunft Europas. Sie setzen ambitionierte Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und fördern die Energiewende. Das übergeordnete Ziel ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
Das Europäische Klimagesetz
Das Europäische Klimagesetz macht die Klimaneutralität bis 2050 rechtsverbindlich. Es sieht eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55% bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Wirtschaftssektoren ihren Beitrag leisten.
Der europäische Grüne Deal
Der europäische Grüne Deal dient als Fahrplan zur Klimaneutralität. Er umfasst verschiedene Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 42,5% steigen.
Das „Fit für 55“-Paket
Das „Fit für 55“-Paket enthält konkrete Gesetzesvorschläge zur Erreichung der Klimaziele. Es sieht vor, dass bis 2035 keine Neuzulassungen von Fahrzeugen mit CO2-Ausstoß mehr erlaubt sind. Zudem wird ein neuer Emissionshandel für Verkehr und Gebäude ab 2027 eingeführt.
- Reduktion der CO2-Emissionen um 55% bis 2030
- Ausbau erneuerbarer Energien auf 42,5% bis 2030
- Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus ab 2023
Diese Maßnahmen zeigen, dass die EU entschlossen ist, die Klimaziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Die Umsetzung erfordert jedoch große Anstrengungen in allen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft.
Das EU-Emissionshandelssystem (EHS)
Das EU-Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Schlüsselinstrument im Kampf gegen den Klimawandel. Es deckt etwa 45% der Treibhausgasemissionen in der EU ab und schafft einen Kohlenstoffmarkt, der Unternehmen zur Reduktion ihrer Emissionen anregt.
Funktionsweise des EHS
Der Emissionshandel basiert auf dem Prinzip „Cap and Trade“. Unternehmen müssen CO₂-Zertifikate für jede emittierte Tonne CO₂ vorweisen. Die Gesamtmenge der Zertifikate wird jährlich reduziert, was zu steigenden Preisen führt. 2022 erreichte der Preis einen Höchststand von 96,93 Euro pro Tonne CO₂.
Aktualisierung des Systems
Das EHS wurde kürzlich aktualisiert, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Ziel ist eine Senkung der Industrieemissionen um 62% bis 2030 im Vergleich zu 2005. Der lineare Reduktionsfaktor wird 2024 auf 4,3% und 2028 auf 4,4% erhöht. Zusätzlich wird das Cap 2024 um 90 Millionen und 2026 um weitere 27 Millionen Emissionsberechtigungen gesenkt.
Auswirkungen auf die Industrie
Das EHS schafft Anreize für Innovationen im Industriesektor. Studien zeigen, dass der Emissionshandel die jährlichen Emissionen um etwa 7% reduzieren konnte. Entgegen Befürchtungen stellt er keine Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen dar. Die Versteigerungserlöse sollen vollständig für Klimaschutzmaßnahmen oder sozialen Ausgleich verwendet werden.
Maßnahmen im Verkehrssektor
Der Verkehrssektor trägt erheblich zu den CO₂-Emissionen in Europa bei. Um die Klimaziele zu erreichen, plant die EU umfassende Maßnahmen in diesem Bereich. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung emissionsfreier Fahrzeuge und nachhaltiger Kraftstoffe.
In der Luftfahrt strebt die EU an, bis 2050 den Anteil nachhaltiger Kraftstoffe auf 70% zu erhöhen. Dies soll durch die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem erreicht werden. Auch der Seeverkehr steht im Fokus: Hier wird eine Emissionsreduktion von 80% bis 2050 angepeilt.
Für den Straßenverkehr gibt es ambitionierte Pläne. Ab 2035 sollen alle neuen Autos emissionsfrei sein. Dies erfordert massive Investitionen in die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Die EU fördert aktiv den Ausbau von Ladestationen und Tankstellen für umweltfreundliche Antriebe.
- Förderung emissionsfreier Fahrzeuge
- Ausbau der Infrastruktur für nachhaltige Kraftstoffe
- Integration von Luftfahrt und Seeverkehr in das Emissionshandelssystem
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Verkehrssektor nachhaltiger zu gestalten und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele zu leisten. Die Umstellung auf emissionsfreie Technologien und nachhaltige Kraftstoffe ist ein Schlüsselelement für eine klimafreundliche Zukunft im Verkehrsbereich.
Energieeffizienz CO₂ Reduktion: Schlüsselstrategien
Die EU setzt ambitionierte Ziele zur CO₂-Reduktion. Um diese zu erreichen, sind effektive Strategien nötig. Energieeinsparung und Energieeffizienz spielen dabei eine zentrale Rolle.
Senkung des Energieverbrauchs
Die EU plant, den Energieverbrauch bis 2030 um 11,7% zu reduzieren. Jährliche Energieeinsparungen von 1,5% sind vorgesehen. In Deutschland sollen die CO₂-Emissionen von 762 Millionen Tonnen (2021) auf 435 Millionen Tonnen bis 2030 sinken.
Entwicklung sauberer Energiequellen
Saubere Energiequellen sind der Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele. Die Energiewirtschaft trägt mit 257 Millionen Tonnen CO₂ den größten Anteil bei. Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist entscheidend für die Dekarbonisierung.
Förderung erneuerbarer Energien
Über 20% der in der EU verbrauchten Energie stammen bereits aus erneuerbaren Quellen. Solar-, Wind- und Wasserkraft sind effiziente Wege zur CO₂-Reduktion. Deutschland strebt bis 2045 Treibhausgasneutralität an. Die Förderung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
- Solarenergie für Gebäude und Industrie
- Windkraft in ländlichen Gebieten
- Wasserkraft zur Stromerzeugung
Gebäudeeffizienz und Renovierungsstrategien
Gebäudeenergie spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die EU strebt einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 an. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfassende Renovierungsstrategien erforderlich.
Die Energieeffizienz von Gebäuden steht im Fokus neuer Richtlinien. Ab 2030 müssen alle Neubauten in der EU emissionsfrei sein. Für öffentliche Gebäude gilt diese Vorgabe schon ab 2027. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch drastisch zu senken.
Renovierungen spielen eine Schlüsselrolle für mehr Energieeffizienz. Pilotprojekte zeigen, dass 11% der Erstkontakte mit Hausbesitzern zu Renovierungsentscheidungen führen. Um die Sanierungsrate zu erhöhen, sind finanzielle Anreize wichtig:
- Reduzierte Mehrwertsteuer auf energiesparende Baumaterialien
- Steuerliche Abschreibungen für Energiesparmaßnahmen
- Dynamische Grundsteuer basierend auf CO₂-Ausstoß
Innovationen im Bausektor sind entscheidend für klimaneutrale Gebäude. Die Vereinheitlichung von Energieausweisen hilft, Einsparungen klar zu dokumentieren. Zudem sollten Stadtplanung und Architektur Klimaschutz als Leitprinzip integrieren.
CO₂-Grenzausgleichssystem
Das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) ist ein wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft. Es zielt darauf ab, eine faire CO₂-Abgabe auf Importe aus Ländern mit weniger strengen Klimaschutzauflagen zu erheben.
Ziele des Systems
Der CBAM soll Carbon Leakage verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Er unterstützt die EU-Klimaziele, indem er eine Treibhausgasminderung um mindestens 55 Prozent bis 2030 anstrebt. Betroffen sind energieintensive Branchen wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium und Düngemittel.
Umsetzung und Zeitplan
Die Einführung des CBAM erfolgt schrittweise:
- Oktober 2023: Start der Übergangsphase
- Ab 2024: Quartalsweise Berichterstattung für Importeure
- Januar 2026: Beginn der Hauptphase mit Zertifikatekauf
- Bis 2034: Vollständige Umsetzung, parallel zum Auslaufen kostenloser EHS-Zertifikate
Die Importregulierung durch den CBAM erfordert umfangreiche Datenerfassung und Kommunikation mit Lieferanten aus Drittländern. Unternehmen müssen rund 230 Datenkategorien melden und Berechnungen zu direkten und indirekten Emissionen durchführen. Die Kosten für die Einhaltung der CBAM-Vorschriften variieren je nach individueller Unternehmenssituation.
Nationale Emissionsziele und Lastenteilungsverordnung
Die EU strebt ehrgeizige nationale Klimaziele an. Sektorale Emissionen außerhalb des Emissionshandelssystems sollen bis 2030 um 40% gegenüber 2005 sinken. Diese Emissionsreduktion basiert auf dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Die Lastenteilung spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Jedes Land erhält individuelle Vorgaben zur Emissionsreduktion. Deutschland muss beispielsweise seine Treibhausgasemissionen in den betroffenen Sektoren um 38% senken.
Das EU-Parlament setzt sich für eine Erhöhung der Treibhausgasreduktion auf 40% bis 2030 ein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant:
- Stärkung der erneuerbaren Energien
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Ausbau der E-Mobilität
- Förderung klimafreundlicher Technologien
Die nationalen Klimaziele stellen eine große Herausforderung dar. Nur durch gemeinsame Anstrengungen und innovative Lösungen können die ambitionierten Vorgaben zur Emissionsreduktion erreicht werden. Die Lastenteilungsverordnung schafft einen verbindlichen Rahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzplans 2030. Es zielt darauf ab, die CO₂-Einsparung in landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern.
Ziele des Programms
Das Hauptziel des Programms ist es, die CO₂-Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 um 16 Millionen Tonnen im Vergleich zu 2014 zu reduzieren. Dies soll durch die Förderung von energieeffizienten Technologien und Maßnahmen erreicht werden.
Förderfähige Investitionen
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz:
- LED-Beleuchtung
- Photovoltaikanlagen
- Wärmepumpen
- Energiespeicher
- Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen
Finanzierung und Unterstützung
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau. Das Programm wird aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Es bietet Unterstützung für Energieberatungen und die Umsetzung von CO₂-Einsparkonzepten. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Betriebe unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Innovative Technologien für den Klimaschutz
Klimafreundliche Technologien spielen eine zentrale Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bundesregierung fördert aktiv die Entwicklung und Einführung solcher Innovationen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Landwirtschaft und dem Gartenbau, wo erhebliches Potenzial zur CO₂-Reduktion besteht.
Energieschirme in Gewächshäusern sind ein Beispiel für effektive Energiesparmaßnahmen. Sie helfen, den Wärmeverlust zu minimieren und den Energiebedarf deutlich zu senken. Auch Mehrfacheindeckungen und Pufferspeicher tragen zur Steigerung der Energieeffizienz bei.
Im Bereich der Landwirtschaft setzt man verstärkt auf alternative Antriebe. Elektrotraktoren und Biomethantraktoren werden gefördert, um den Übergang zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen zu beschleunigen. Die Elektrifizierung von Landmaschinen, wie Futteranschiebern, ist ein weiterer Schritt in Richtung nachhaltiger Landwirtschaft.
- Förderung von Energieschirmen und Pufferspeichern
- Unterstützung für alternative Antriebe in der Landwirtschaft
- Elektrifizierung von Landmaschinen
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den CO₂-Ausstoß in der Agrarwirtschaft deutlich zu reduzieren. Durch die Kombination verschiedener klimafreundlicher Technologien können Betriebe ihren Energieverbrauch optimieren und gleichzeitig ihre Produktivität steigern.
Erneuerbare Energien im landwirtschaftlichen Sektor
Der landwirtschaftliche Sektor in Deutschland setzt verstärkt auf erneuerbare Energien, um CO₂-Emissionen zu reduzieren. Landwirte nutzen verschiedene Technologien, um ihren Energiebedarf nachhaltig zu decken und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.
Solarenergie und Photovoltaik
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern landwirtschaftlicher Gebäude gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen Landwirten die Eigenstromerzeugung und senken Betriebskosten. Zusätzlich fördert das Bundesprogramm die Installation von Solarthermie-Systemen zur Warmwasserbereitung.
Biomasse und Biogas
Biomasse spielt eine wichtige Rolle in der landwirtschaftlichen Energieversorgung. Biomasseheizungen nutzen organische Abfälle zur Wärmeerzeugung. Biogasanlagen wandeln Gülle und Energiepflanzen in Strom und Wärme um. Diese Technologien reduzieren Methan-Emissionen aus der Tierhaltung und schaffen zusätzliche Einnahmequellen für Landwirte.
Windenergie im ländlichen Raum
Kleinwindanlagen gewinnen in der Landwirtschaft an Bedeutung. Sie erzeugen Strom für den Eigenbedarf und können überschüssige Energie ins Netz einspeisen. Die Installation von Windkraftanlagen trägt zur Diversifizierung der Energiequellen bei und stärkt die Unabhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe.
Durch den Einsatz erneuerbarer Energien können Landwirte ihre CO₂-Bilanz verbessern und Betriebskosten senken. Das Bundesprogramm unterstützt diese Entwicklung durch gezielte Fördermaßnahmen und trägt so zum Klimaschutz in der Landwirtschaft bei.
Bedeutung der Energieberatung für Betriebe
Energieberatung spielt eine zentrale Rolle für Betriebe, die ihre Energieeffizienz steigern möchten. Sachverständige unterstützen Unternehmen bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und der Umsetzung effizienter Maßnahmen.
Die Bundesregierung fördert Energieberatungen für Betriebe. Unternehmen können von einer 50-prozentigen Förderung des Beratungshonorars profitieren. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt der maximale Zuschuss 650 Euro, für Wohngebäude mit mindestens drei Einheiten 850 Euro.
Energieberater erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne, die eine schrittweise Optimierung über einen längeren Zeitraum vorsehen. Diese Pläne berücksichtigen alle Aspekte der Gebäudehülle und Anlagentechnik, wobei mindestens 65% erneuerbare Energien oder Abwärme genutzt werden sollen.
- Analyse des Ist-Zustands
- Erarbeitung von Einsparpotenzialen
- Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen
- Unterstützung bei der Umsetzung
Durch professionelle Energieberatung können Betriebe ihre Betriebsoptimierung vorantreiben und langfristig Kosten senken. Die Investition in Energieeffizienz zahlt sich nicht nur finanziell aus, sondern trägt auch zum Klimaschutz bei.
Leuchtturmprojekte und Best Practices
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz präsentiert zahlreiche Erfolgsbeispiele. Diese Klimaschutzprojekte dienen als Vorbild für andere Betriebe. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt Informationen zu diesen Innovationen bereit.
Ein beeindruckendes Beispiel ist ein Produktionsgebäude, das durch nachhaltiges Management jährlich 175 MWh Energie einspart. Dies zeigt das enorme Potenzial für Energieeffizienz im Gebäudesektor. Auch die Industrie 4.0 trägt zur CO₂-Reduktion bei. Durch digitale Technologien können Unternehmen bis zu 25% Energie und Material einsparen.
Die Initiative Klimaschutz-Unternehmen mit 37 Mitgliedern in Deutschland fördert branchenübergreifend Energieeffizienz. Sie wird von Bundesministerien und der Industrie- und Handelskammer unterstützt. Der RealGreen Award würdigt herausragende Projekte im Immobilienbereich. 2022 verdoppelte sich die Zahl der Einreichungen.
Zur Nachahmung anregend sind auch:
- Intelligentes Aluminium-Recycling zur CO₂-Reduktion
- Gipsrecycling zum Ressourcenschutz
- Kunststoffrecycling 4.0 mit KI
- Effiziente Oberflächentechnik im Leichtbau
Diese Leuchtturmprojekte zeigen, wie Innovationen im Klimaschutz erfolgreich umgesetzt werden können. Sie motivieren andere Betriebe, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen und tragen so zur Erreichung der Klimaziele bei.
Antragsverfahren und Unterstützung
Der Förderantrag für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht. Die BLE fungiert als zentrale Antrags- und Bewilligungsbehörde für dieses Programm.
Antragsteller finden alle notwendigen Antragsunterlagen und Informationen auf der offiziellen Webseite der BLE. Das Online-Portal easy-Online dient zur Einreichung der erforderlichen Dokumente und Anhänge.
Die Bearbeitung eines Antrags durch die BLE dauert etwa 6 Wochen nach Eingang. Wichtig zu beachten: Das Projekt darf erst nach Bewilligung und zu Beginn des beantragten Projektzeitraums starten. Vorab entstandene Kosten können nicht erstattet werden.
Die BLE bietet umfassende Beratung für Antragsteller an. Diese Unterstützung umfasst Hilfe bei der Erstellung des Förderantrags und Erläuterungen zu den Förderbedingungen. Interessenten sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten.
- Förderung ab 50.000 Euro förderfähiger Ausgaben
- Maximale Fördersätze: 27,5% für Kleinunternehmen, 22,5% für mittlere Unternehmen
- Förderfähige Kosten: bis zu 1.200 Euro pro Tonne eingesparter CO2-Äquivalente pro Jahr
Für die Erstellung eines Transformationskonzepts beträgt der Fördersatz 50% der förderfähigen Kosten, für kleine und mittlere Unternehmen sogar 60%. Die maximale Fördersumme liegt hier bei 80.000 Euro.
Zukunftsperspektiven und Weiterentwicklung des Programms
Die Programmoptimierung steht im Mittelpunkt der Zukunftsplanung für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz. Seit 2016 entwickelt das BMEL das Programm stetig weiter, um die Ziele des Klimaschutzplans 2030 zu erreichen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Innovationsförderung im Bereich Zukunftstechnologien. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dafür das Energieforschungsprogramm ins Leben gerufen. Es zielt darauf ab, die Förderpolitik für innovative Energietechnologien festzulegen.
Das Programm ist als lernendes System konzipiert und kann flexibel an neue Anforderungen angepasst werden. Ein kontinuierliches Monitoring ermöglicht frühzeitige Anpassungen der Förderpolitik. Besonders gefördert werden anwendungsnahe Forschungsarbeiten und marktnahe Entwicklungen in Reallaboren der Energiewende.
Mikroprojekte mit kurzen Laufzeiten sollen eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse gewährleisten. Ziel ist es, die Position deutscher Unternehmen im Bereich klimafreundlicher Energietechnologien zu stärken und Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
Die Weiterentwicklung des Programms setzt auf die Förderung von Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energien. Bis 2030 sollen 80% des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen täglich Solaranlagen auf einer Fläche von 43 Fußballfeldern installiert werden.
Fazit
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Es unterstützt Betriebe dabei, ihren Energieverbrauch zu senken und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Förderung innovativer Technologien und nachhaltiger Praktiken trägt maßgeblich zur Transformation der Agrarwirtschaft bei.
Die Bedeutung von Energieeffizienz und CO₂-Reduktion zeigt sich in beeindruckenden Zahlen: Durch energetische Sanierungen lassen sich bis zu 50% Heizenergie einsparen, was einer CO₂-Reduktion von bis zu 30% entspricht. Im Laborbereich führt der Einsatz moderner LED-Beleuchtung und energieeffizienter Geräte zu erheblichen Einsparungen.
Für eine nachhaltige Zukunft ist es entscheidend, dass Betriebe die Möglichkeiten des Programms nutzen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an neue Herausforderungen sichert seine langfristige Wirksamkeit. So leistet das Programm einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele und fördert eine zukunftsfähige, umweltbewusste Landwirtschaft.