Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg

Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg

Wussten Sie, dass in Stuttgart die Solaroffensive bis zu 450 € pro Kilowatt Peak für Photovoltaikanlagen an Dächern oder Fassaden fördert? Diese überraschend hohe Förderung zeigt, wie ernst es Baden-Württemberg mit dem Ausbau erneuerbarer Energien meint. Das Förderprogramm Photovoltaik in Baden-Württemberg bietet vielfältige Möglichkeiten für Hausbesitzer und Unternehmen, in Solaranlagen zu investieren.

Die Landschaft der Solaranlagen-Zuschüsse in BW ist vielfältig. Neben bundesweiten Programmen gibt es zahlreiche kommunale Angebote. Seit 2022 gilt zudem eine erweiterte Solardachpflicht für Neubauten und umfassende Dachsanierungen, was den Ausbau erneuerbarer Energien in BW weiter vorantreibt.

Die KfW-Förderung steht landesweit zur Verfügung und ergänzt lokale Initiativen wie die Stuttgarter Solaroffensive. Diese fördert nicht nur die Installation von Photovoltaikanlagen, sondern auch begleitende Maßnahmen wie Zählerplatzeinrichtungen und Stromspeicher. So wird ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg verfolgt.

Inhalt:

Wichtige Erkenntnisse

  • Stuttgart fördert PV-Anlagen mit bis zu 450 € pro kWp
  • Landesweite Solardachpflicht seit 2022
  • KfW-Förderung in ganz Baden-Württemberg verfügbar
  • Kommunale Programme ergänzen Bundesförderungen
  • Ganzheitliche Förderung inkl. Speicher und Wallboxen

Aktuelle Förderlandschaft für Photovoltaik in Baden-Württemberg

Die Solarstrom Förderung BW gestaltet sich vielfältig. In Baden-Württemberg nutzen Hausbesitzer bislang nur 11% der möglichen Dachflächen für Solarmodule. Um den Ausbau voranzutreiben, bietet das Land verschiedene Anreize für die finanzielle Unterstützung Photovoltaik BW.

Überblick über verfügbare Förderungen

Neben der bundesweiten EEG-Förderung gibt es regionale Programme. Die Stuttgarter Solaroffensive unterstützt Bürger bei der Installation von PV-Anlagen. Auch die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Energieversorger haben eigene Förderprogramme entwickelt.

Neue Entwicklungen 2024

Seit 2023 besteht in Baden-Württemberg eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Die Preise für PV-Anlagen sind stark gesunken. Eine Kilowattstunde selbst erzeugter Solarstrom kostet nur 11 bis 13 Cent, verglichen mit durchschnittlich 43,3 Cent für Netzstrom.

Ausblick auf 2025

Der Trend zur Eigennutzung von Solarstrom wird sich fortsetzen. Deutschland strebt bis 2030 einen Anteil von 80% erneuerbarer Energien am Stromverbrauch an. Experten erwarten eine Weiterentwicklung bestehender Förderprogramme und möglicherweise neue Anreize für die finanzielle Unterstützung Photovoltaik BW.

Die Stuttgarter Solaroffensive im Detail

Die Solarförderung Baden-Württemberg zeigt sich in Stuttgart besonders attraktiv. Die Stadt setzt auf eine umfassende Photovoltaik-Investitionsförderung BW, die verschiedene Bereiche abdeckt.

Förderfähige Maßnahmen

Stuttgart unterstützt den Ausbau von Solarenergie breit gefächert:

  • Dach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen
  • Stromspeicher für neue PV-Anlagen
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Steckerfertige PV-Anlagen (Balkonmodule)

Höhe der Fördersätze

Die Fördersätze in Stuttgart sind großzügig bemessen:

  • Bis zu 350 €/kWp für Dachanlagen
  • 450 €/kWp für Anlagen über Dachbegrünung oder an Fassaden
  • Maximal 600 €/kWp für Volleinspeiseanlagen
  • 300 €/kWh für Stromspeicher
  • 1.000 € pauschal für Ladeinfrastruktur

Antragsvoraussetzungen

Um die Photovoltaik-Investitionsförderung BW in Stuttgart zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Standort der Anlage in Stuttgart
  • Installation durch Fachunternehmen
  • Einhaltung technischer Standards
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen möglich

Die Stuttgarter Solaroffensive bietet somit attraktive Möglichkeiten für Hauseigentümer und Gewerbetreibende, in erneuerbare Energien zu investieren.

KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen

Die KfW bietet attraktive Fördermittel für Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg. Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ unterstützt Hausbesitzer bei der Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern. Die Landesförderung Solarenergie BW ergänzt diese Möglichkeiten sinnvoll.

Zinsgünstige Kredite stehen für Geräte, Planung und Montage zur Verfügung. Der Höchstbetrag pro Vorhaben beträgt 150 Millionen Euro. Mitte 2024 lag der effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent. Die Kreditlaufzeit kann flexibel zwischen 5 und 30 Jahren gewählt werden.

  • Mindestbetrag: 5.000 Euro
  • Sollzinsbindung: 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Jahre: 1-5
  • Keine Bereitstellungszinsen in den ersten 12 Monaten

Der Antrag muss vor Projektbeginn über die Hausbank gestellt werden. Die Förderung lässt sich mit der EEG-Einspeisevergütung kombinieren. Eigenleistungen werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Die Installation sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen.

Die Fördermittel für Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg bieten eine gute Chance, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Mit der richtigen Planung und Beratung können Hausbesitzer von den attraktiven Konditionen profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Landesweite Solardachpflicht

Baden-Württemberg nimmt eine Vorreiterrolle bei der Photovoltaik Förderung ein. Seit 1. Mai 2022 gilt hier eine landesweite Solardachpflicht für Neubauten. Diese Regelung wurde zum 1. Januar 2023 auf grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet.

Gesetzliche Grundlagen

Die Solardachpflicht in Baden-Württemberg basiert auf dem Klimaschutzgesetz des Landes. Sie verpflichtet Gebäudeeigentümer, bei Neubauten und umfassenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren. Diese Maßnahme ergänzt bestehende Förderprogramme und treibt den Ausbau erneuerbarer Energien voran.

Anforderungen an Gebäudeeigentümer

Gebäudeeigentümer müssen mindestens 60% der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen ausstatten. Die Pflicht gilt für Dächer mit einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 20 m². Dabei spielt die Sonneneinstrahlung eine wichtige Rolle. Der Solaranlagen-Zuschuss BW kann die Umsetzung erleichtern.

Ausnahmeregelungen

Es gibt Ausnahmen von der Solardachpflicht. Dazu zählen:

  • Dächer, die für Solaranlagen ungeeignet sind
  • Reparaturen nach plötzlichen Schäden
  • Fälle, in denen die Installation wirtschaftlich unzumutbar ist

Die Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg berücksichtigt diese Sonderfälle, um Härten zu vermeiden.

Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg setzen sich viele Kommunen aktiv für Erneuerbare Energien ein. Neben landesweiten Initiativen bieten zahlreiche Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für Photovoltaik an. Diese lokalen Anreize ergänzen das Förderprogramm Photovoltaik Baden-Württemberg und treiben den Ausbau der Solarenergie voran.

Stuttgart zeigt sich besonders engagiert im Bereich Erneuerbare Energien BW. Die Landeshauptstadt fördert:

  • Installationskosten von Photovoltaikanlagen
  • Dachanlagen und innovative Lösungen wie Fassaden- und Grünflächenanlagen
  • Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs
  • Kabelverlegung für Wallboxen zur E-Auto-Ladung

Auch Freiburg setzt starke Anreize für Solarenergie. Die Stadt unterstützt Bürger beim Kauf von Batteriespeichern und fördert PV-Anlagen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Diese kommunalen Programme ergänzen das Förderprogramm Photovoltaik Baden-Württemberg optimal.

Interessierte Bürger sollten sich bei ihrer Gemeinde über lokale Fördermöglichkeiten informieren. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH bietet eine Datenbank mit fast 120 Förderprogrammen für Kommunen. Diese Vielfalt an Unterstützungsangeboten macht den Umstieg auf Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg attraktiver denn je.

L-Bank Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft“

Das L-Bank Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft“ bietet eine attraktive Solarstrom Förderung BW. Seit Dezember 2022 können Hausbesitzer in Baden-Württemberg von dieser finanziellen Unterstützung für Photovoltaik BW profitieren.

Fördervoraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Selbstnutzung einer Wohneinheit
  • Maximale Anzahl von drei Wohneinheiten pro Gebäude
  • Installation der PV-Anlage an Wohngebäuden, Garagen oder Freiflächen

Kreditkonditionen

Die L-Bank bietet günstige Darlehen für Photovoltaikanlagen:

  • Mindestbetrag: 5.000 Euro
  • Laufzeiten: 5 bis 30 Jahre
  • Bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
  • Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Antragsprozess

Der Antrag für die finanzielle Unterstützung Photovoltaik BW erfolgt über die Hausbank. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, jedoch nicht mit steuerlichen Förderungen nach § 35a oder § 35c EStG.

Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg setzt stark auf Solarenergie. Die Solarförderung Baden-Württemberg umfasst verschiedene Programme und Maßnahmen. Obwohl es keine spezielle landesweite Förderung gibt, existieren zahlreiche Optionen für Bürger und Unternehmen.

Die Photovoltaik-Investitionsförderung BW gestaltet sich vielfältig. Städte wie Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg bieten eigene Förderprogramme. In Stuttgart können Bürger bis zu 350€ pro kWp erhalten, maximal 300€ pro kWh Speicherkapazität. Karlsruhe gewährt einen Zuschuss von 250€ pro kWp, bis zu 2.500€.

Zusätzlich zur kommunalen Förderung gibt es bundesweite Anreize. Die KfW bot bis Februar 2024 einen Zuschuss von bis zu 10.200€ für Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung nach EEG liegt 2024 für Teileinspeisung bei bis zu 8,2 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp.

Baden-Württemberg hat zudem eine Solardachpflicht eingeführt. Sie gilt für Neubauten und bei umfangreichen Dachsanierungen. Das Land fördert auch innovative Projekte wie Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen mit vier Millionen Euro bis 2025.

Die Photovoltaik-Investitionsförderung BW zeigt: Baden-Württemberg setzt auf Solarenergie. Interessenten sollten die vielfältigen Fördermöglichkeiten prüfen und nutzen.

Stromspeicherförderung

Die Landesförderung Solarenergie BW umfasst auch Unterstützung für Stromspeicher. In Stuttgart erhalten Hausbesitzer 300 € pro kWh Speicherkapazität. Das macht die Investition in Photovoltaikanlagen noch attraktiver.

Die L-Bank bietet im Rahmen des Programms „Wohnen mit Zukunft“ günstige Kredite für Speicherlösungen an. Zinssätze zwischen 4,16% und 4,26% machen die Finanzierung erschwinglich.

Auch auf Bundesebene gibt es Fördermittel Photovoltaikanlagen Baden-Württemberg. Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ unterstützt die Installation von Speichern mit bis zu 50 Millionen Euro.

Einzelne Städte haben eigene Förderprogramme:

– Freiburg: 150 € pro kWh, maximal 1.500 €
– Berlin: 300 € pro kWh, bis zu 15.000 € pro Projekt
– Mannheim: Grundförderung plus Bonus für Kombination mit Gründächern

Die Stromspeicherförderung macht Solarenergie zu einer noch lohnenderen Investition. Sie erhöht die Eigennutzung des erzeugten Stroms und entlastet das Netz.

Förderung von Wallboxen und Ladeinfrastruktur

Im Rahmen der Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg gibt es auch Unterstützung für Wallboxen und Ladeinfrastruktur. Diese Förderungen sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und ergänzen den Solaranlagen-Zuschuss BW.

Verfügbare Programme

In Baden-Württemberg existieren verschiedene Förderprogramme für Ladeinfrastruktur. Die Stuttgarter Solaroffensive bietet einen pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro für die Wallbox-Kabelverlegung. Die L-Bank ermöglicht eine Finanzierung im Rahmen des „Wohnen mit Zukunft“ Programms. Zusätzlich können kommunale Programme weitere Förderungen anbieten.

Förderhöhen

Die Förderhöhen variieren je nach Programm und Anwendungsfall:

  • Bis zu 2.500 Euro Zuschuss pro Ladepunkt in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • 40% Fördersatz auf zuwendungsfähige Ausgaben, maximal 2.500 Euro pro öffentlich zugänglichem Ladepunkt
  • Fördermindesthöhe von 5.500 Euro

Wichtig zu beachten: Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mit Strom aus erneuerbaren Energien oder selbst erzeugtem regenerativem Strom versorgt werden. Dies unterstreicht die Verbindung zur Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg. Zudem müssen geförderte Ladepunkte mindestens werktags 12 Stunden öffentlich zugänglich sein.

Einspeisevergütung nach EEG

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spielt eine wichtige Rolle im Förderprogramm Photovoltaik Baden-Württemberg. Sie bietet Anlagenbetreibern eine garantierte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre.

Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung aktuell 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten 6,95 Cent/kWh. Diese Sätze gelten seit August 2024 und werden halbjährlich um 1% gesenkt.

Einspeisevergütung Erneuerbare Energien BW

Trotz sinkender Vergütungssätze bleibt die Photovoltaik in Baden-Württemberg attraktiv. Die Stromgestehungskosten privater Solaranlagen liegen bei etwa 20 Cent/kWh, deutlich über der Einspeisevergütung. Daher ist der Eigenverbrauch oft wirtschaftlicher als die Volleinspeisung.

  • Nächste Absenkung: Februar 2025 auf 7,96 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp
  • Benötigte Dokumente: Meldenachweis aus dem Marktstammdatenregister und Inbetriebnahmeprotokoll

Die Einspeisevergütung ergänzt andere Fördermaßnahmen für Erneuerbare Energien in BW. Sie bietet Planungssicherheit und trägt zur Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen bei.

Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Förderungen

Die Solarstrom Förderung BW bietet vielfältige Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Unterstützungsleistungen. Hauseigentümer in Baden-Württemberg können oft mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen, um ihre Photovoltaikanlage zu finanzieren.

Erlaubte Kombinationen

Die KfW-Förderung lässt sich problemlos mit der EEG-Einspeisevergütung verbinden. Dies ermöglicht eine doppelte finanzielle Unterstützung Photovoltaik BW. Kommunale Förderprogramme sind häufig mit anderen Angeboten kombinierbar. Das L-Bank Programm „Wohnen mit Zukunft“ erlaubt ebenfalls die Verknüpfung mit weiteren Fördermöglichkeiten.

Ausschlüsse

Trotz vieler Kombinationsmöglichkeiten gibt es Einschränkungen. Manche Programme schließen sich gegenseitig aus. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen jeder Förderung zu prüfen. Die Förderstellen geben Auskunft über erlaubte und verbotene Kombinationen.

Für eine optimale Nutzung der Solarstrom Förderung BW empfiehlt sich eine gründliche Recherche. So lässt sich die finanzielle Unterstützung Photovoltaik BW maximal ausschöpfen. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, um die beste Förderkombination zu finden.

Antragstellung und Fristen

Die Solarförderung Baden-Württemberg erfordert eine sorgfältige Planung der Antragstellung. Für die meisten Programme gilt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Dies ist besonders wichtig für die Photovoltaik-Investitionsförderung BW.

Bei der L-Bank läuft die Antragstellung über die Hausbank. Hier haben Sie bis zu drei Monate nach Vorhabensbeginn Zeit für die Einreichung. Die KfW verlangt hingegen, dass der Antrag zwingend vor Projektstart gestellt wird.

Kommunale Förderprogramme variieren in ihren Fristen und Verfahren. Es empfiehlt sich, frühzeitig lokale Informationen einzuholen. Beachten Sie auch die Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister: Sie beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.

  • Antragstellung meist vor Vorhabensbeginn
  • L-Bank: Antrag über Hausbank, bis 3 Monate nach Start
  • KfW: Antrag über Hausbank vor Projektbeginn
  • Kommunale Programme: Fristen variieren

Seit 2024 gilt für PV-Anlagen bis 30 kW ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Bei fehlender Reaktion des Netzbetreibers wird der Anschluss automatisch genehmigt. Dies erleichtert den Prozess der Solarförderung in Baden-Württemberg erheblich.

Technische Anforderungen an geförderte Anlagen

Für die Landesförderung Solarenergie BW gelten strenge technische Anforderungen. Diese sichern die Qualität und Effizienz der geförderten Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für den Erhalt von Fördermitteln.

Mindeststandards

Geförderte PV-Anlagen müssen die technischen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Netzverträglichkeit und Einspeisereglung. Die Installation darf nur durch zertifizierte Fachunternehmen erfolgen, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.

Qualitätskriterien

Die Qualitätskriterien für Fördermittel Photovoltaikanlagen Baden-Württemberg variieren je nach Programm. Generell gelten folgende Anforderungen:

  • Mindestleistung der Anlage von 2 kWp
  • Verwendung hochwertiger, zertifizierter Module
  • Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit

Bei Förderungen durch die L-Bank müssen zusätzlich geltende umwelt- und sozialrechtliche Standards eingehalten werden. Diese Kriterien stellen sicher, dass die geförderten Anlagen nachhaltig und effizient zur Energiewende beitragen.

Besondere Förderungen für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende in Baden-Württemberg profitieren von speziellen Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen. Die Photovoltaik Förderung Baden-Württemberg bietet Unternehmen attraktive Möglichkeiten, in erneuerbare Energien zu investieren.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Installation von Solaranlagen. Der Solaranlagen-Zuschuss BW kann bis zu 10% der förderfähigen Ausgaben betragen, mit einer Zuschusshöhe zwischen 5.000 und 200.000 Euro.

Für Gewerbetreibende stehen verschiedene Förderbereiche zur Verfügung:

  • Arbeitsplatzschaffung
  • Grundversorgung
  • Wohnraummodernisierung

Die Stuttgarter Solaroffensive bietet auch Unternehmen Zuschüsse. Für Dachanlagen werden bis zu 350 Euro pro Kilowatt Peak gewährt, bei Fassadenanlagen sogar bis zu 450 Euro. Energiespeicher erhalten 300 Euro pro Kilowattstunde Förderung.

KfW-Programme wie „Erneuerbare Energien – Standard 270“ ermöglichen zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen. Diese Förderung deckt Kosten für Equipment, Planung und Installation ab.

Unternehmen sollten beachten, dass ELR-Zuschüsse als EU-Beihilfen gelten. Die Einhaltung der EU-Beihilferechtsbestimmungen ist Voraussetzung für den Erhalt der Förderung. In den Bereichen Arbeiten und Grundversorgung gelten die Regelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Energieversorger-Programme

In Baden-Württemberg bieten zahlreiche Energieversorger eigene Förderprogramme für Erneuerbare Energien BW an. Diese Programme ergänzen das Förderprogramm Photovoltaik Baden-Württemberg und unterstützen Hausbesitzer bei der Installation von Solaranlagen. Ein Beispiel ist das „StromWallet“ von LichtBlick, das die Stromeinspeisung und den Strombezug optimiert.

Lokale Energieversorger in Baden-Württemberg haben oft individuelle Angebote. In Stuttgart stellt die Solaroffensive bis 2023 insgesamt 15,875 Millionen Euro für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher bereit. Mannheim fördert Solaranlagen mit bis zu 160€ pro kWp, während Karlsruhe Zuschüsse von maximal 2.500€ pro Vorhaben gewährt.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „Energie vom Land“ auch Agri-Photovoltaik-Anlagen zu Premium-Konditionen. Diese innovative Technologie ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Zusätzlich werden Investitionen in Speicherung und Verteilung von Strom oder Wärme gefördert, was die Effizienz der Erneuerbare Energien BW weiter steigert.

FAQ

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, darunter die Stuttgarter Solaroffensive, bundesweite KfW-Förderung, die gesetzliche Einspeisevergütung und Angebote von Energieversorgern. Obwohl es keine spezielle landesweite Förderung gibt, stehen kommunale Programme und bundesweite Optionen zur Verfügung.

Was bietet die Stuttgarter Solaroffensive?

Die Stuttgarter Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen für PV-Anlagen, Stromspeicher, Wallboxen und Balkonmodule. Die Fördersätze betragen bis zu 350 €/kWp für Dachanlagen, 450 €/kWp für Fassaden- und Grünflächenanlagen, 300 €/kWh für Stromspeicher und 1.000 € pauschal für Wallbox-Kabelverlegung.

Wie funktioniert die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen?

Die KfW bietet das Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ für PV-Anlagen und Stromspeicher an. Es umfasst zinsgünstige Kredite für Geräte, Planung und Montage. Die Antragsstellung erfolgt vor Projektbeginn über die Hausbank und ist mit der EEG-Einspeisevergütung kombinierbar.

Was beinhaltet die Solardachpflicht in Baden-Württemberg?

Seit 1. Mai 2022 gilt die Solardachpflicht in Baden-Württemberg. Sie wurde ab Januar 2023 auch auf grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet. Mindestens 60% geeigneter Dachflächen müssen mit PV-Modulen ausgestattet werden. Es gibt Ausnahmen für ungeeignete Dächer und Reparaturen nach plötzlichen Schäden.

Gibt es spezielle Förderungen für Stromspeicher?

Ja, Stromspeicher werden in verschiedenen Programmen gefördert. Die Stuttgarter Solaroffensive bietet 300 €/kWh Speicherkapazität, die L-Bank finanziert im Rahmen des „Wohnen mit Zukunft“ Programms, die KfW fördert im Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ und Freiburg bietet 150 €/kWh Speicherkapazität, maximal 1.500 €.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung in Baden-Württemberg?

Die Einspeisevergütung gilt bundesweit, auch in Baden-Württemberg. Die Vergütungssätze (Stand September 2024) betragen 8,03 ct/kWh bis 10 kWp und 6,95 ct/kWh ab 10 kWp. Die Vergütung ist für 20 Jahre garantiert, wobei der Eigenverbrauch oft wirtschaftlicher ist als die Volleinspeisung.

Können verschiedene Förderungen kombiniert werden?

Ja, viele Förderungen sind kombinierbar. Die KfW-Förderung kann mit der EEG-Einspeisevergütung kombiniert werden. Kommunale Förderungen sind oft mit anderen Programmen kombinierbar. Das L-Bank Programm „Wohnen mit Zukunft“ kann ebenfalls mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Es empfiehlt sich, die genauen Kombinationsmöglichkeiten bei den jeweiligen Förderstellen zu erfragen.

Welche Fristen gelten für die Antragstellung?

Die Antragstellung ist meist vor Vorhabensbeginn erforderlich. Bei der L-Bank kann der Antrag über die Hausbank bis 3 Monate nach Vorhabensbeginn eingereicht werden. Für KfW-Förderungen muss der Antrag über die Hausbank vor Projektstart erfolgen. Bei kommunalen Programmen variieren die Fristen und Verfahren, weshalb lokale Informationen eingeholt werden sollten.

Gibt es besondere Förderungen für Gewerbetreibende?

Ja, Gewerbetreibende können oft spezielle Förderprogramme nutzen. Die KfW bietet Förderprogramme für Unternehmen an. Die Stuttgarter Solaroffensive steht auch Unternehmen offen. Zudem können kommunale Programme spezielle Konditionen für Gewerbetreibende beinhalten.

Welche Rolle spielen Energieversorger bei der Förderung von Photovoltaikanlagen?

Manche Energieversorger bieten eigene Förderprogramme oder Zuschläge zur Einspeisevergütung an. Zum Beispiel bietet LichtBlick das StromWallet für optimierte Stromeinspeisung und -bezug, mit dem bis zu 89% Stromkosteneinsparung möglich sind. Lokale Energieversorger in Baden-Württemberg können individuelle Angebote haben.