Photovoltaik Förderung Sachsen – Zuschüsse

Photovoltaik Förderung Sachsen

Überraschend viele Sachsen nutzen die Chance auf Solarenergie: Seit Programmstart wurden beeindruckende 12.210 Anträge für Photovoltaikzuschüsse eingereicht. Davon stammen 9.400 von Eigenheimbesitzern. Diese Zahlen zeigen das wachsende Interesse an erneuerbaren Energien in Sachsen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt aktiv die Nutzung von Solaranlagen. Mit einem Zuschuss von 300 Euro für Balkonkraftwerke macht die sächsische Energiepolitik den Einstieg in die Solarenergie besonders attraktiv. Interessant ist auch die neue Regelung: Seit Mai 2024 dürfen Anlagen eine Ausgangsleistung von bis zu 800 Watt haben.

Für größere Projekte stehen ebenfalls Fördermittel bereit. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet Tilgungszuschüsse bis zu 20% und Investitionsdarlehen zwischen 35.000 und 5.000.000 Euro. Diese Solaranlagen-Zuschüsse treiben die Entwicklung erneuerbarer Energien in Sachsen voran.

Wichtige Erkenntnisse

  • 1,956 Millionen Euro stehen noch für Balkonkraftwerke zur Verfügung
  • Zuschuss von 300 Euro pro Balkonkraftwerk in Sachsen
  • Leistungsobergrenze der Module: 2 Kilowatt
  • KfW bietet zinsgünstige Kredite bis 150 Millionen Euro
  • Einspeisevergütung zwischen 5,68 und 8,03 Cent pro kWh

Aktuelle Fördersituation in Sachsen 2024

Die Photovoltaik Förderung Sachsen hat 2024 einige wichtige Änderungen erfahren. Das Interesse an Solarenergie-Subventionen ist ungebrochen hoch, was sich in der Anzahl der eingereichten Anträge widerspiegelt.

Überblick der Fördermaßnahmen

Seit Programmstart wurden etwa 12.210 Anträge eingereicht, davon 9.400 von Eigentümern. Die Fördermittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer sind bereits ausgeschöpft. Für Mieter stehen noch knapp 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Neue Richtlinien und Änderungen

Eine wichtige Neuerung betrifft die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters. Seit dem 16.05.2024 darf diese 800 Watt nicht überschreiten. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Netzstabilität zu gewährleisten.

Verfügbare Fördermittel

Für Mieter sind noch Fördermittel verfügbar, die etwa 6.520 möglichen Bewilligungen entsprechen. Anträge können voraussichtlich noch 326 Tage gestellt werden. Die Photovoltaik Förderung Sachsen bleibt somit ein wichtiger Baustein der Energiewende im Freistaat.

  • Eigentümer: Fördermittel ausgeschöpft
  • Mieter: Noch 1.956.000 € verfügbar
  • Antragsfrist: Voraussichtlich noch 326 Tage

Sächsische Aufbaubank (SAB) Programme

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien in Sachsen. Mit dem „Sachsenkredit Energie und Speicher“ unterstützt die SAB Investitionen in nachhaltige Energiequellen und Speichertechnologien.

Die SAB Förderung zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen voranzutreiben. Das Programm ermöglicht Darlehen für Investitionen von 35.000 EUR bis 5 Millionen EUR. Besonders attraktiv sind die Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR pro Kalenderjahr.

Förderberechtigt sind:

  • Natürliche Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen und Freiberufler
  • Kommunen
  • Juristische Personen des Privatrechts

Die Laufzeiten der Darlehen betragen 5 bis 20 Jahre, wobei bis zu 2 Jahre tilgungsfrei sein können. Für Stromspeicher winken Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent, für andere Fördergegenstände bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Seit Programmstart wurden etwa 13.500 Anträge eingereicht, davon 9.400 von Eigentümern. Für Mieter stehen noch rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, was etwa 5.010 weiteren Bewilligungen entspricht. Die Antragstellung ist voraussichtlich noch 250 Tage möglich (Stand: 28.10.2024).

Photovoltaik Förderung Sachsen – Hauptprogramme

Sachsen setzt verstärkt auf erneuerbare Energien und bietet attraktive Solaranlagen-Zuschüsse. Die Förderlandschaft für Photovoltaik in Sachsen ist vielfältig und unterstützt verschiedene Zielgruppen bei der Investition in saubere Energie.

Balkonkraftwerk-Förderung

Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Balkonkraftwerken. Privateigentümer erhalten einen Zuschuss von 300 Euro für die Installation dieser kompakten Solaranlagen. Dies macht den Einstieg in die Solarenergie besonders attraktiv und fördert die dezentrale Stromerzeugung.

Tilgungszuschüsse und Darlehen

Für größere Photovoltaik-Projekte stehen Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Diese können bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben betragen. Zusätzlich bietet Sachsen Photovoltaik-Darlehen an. Investitionssummen von 35.000 bis 5.000.000 Euro werden mit günstigen Konditionen unterstützt.

Antragsberechtigte

Die Förderprogramme richten sich an eine breite Zielgruppe:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen und Freiberufler
  • Kommunale Einrichtungen
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Diese umfassende Förderstrategie zielt darauf ab, die Nutzung von Solarenergie in Sachsen flächendeckend zu steigern und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Förderung von Stecker-Solaranlagen

Sachsen unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien durch die Förderung von Balkonkraftwerken. Seit dem 29. August 2023 können Privatpersonen in Sachsen Zuschüsse für Stecker-PV-Anlagen beantragen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) stellt dafür insgesamt 6,5 Millionen Euro bereit.

https://www.youtube.com/watch?v=EX-dZeze4nk

Der Freistaat gewährt einen Festbetrag von 300 Euro je Wohneinheit für den Kauf und die Installation einer Stecker-Photovoltaikkleinanlage. Diese Förderung gilt für Anlagen mit einer Mindestleistung von 300 Wp. Angesichts der aktuellen Kosten von 600 bis 1100 Euro für Mini-Solaranlagen ist dieser Zuschuss ein erheblicher Anreiz.

Die Amortisationszeit für Balkonkraftwerke verkürzt sich durch die Förderung deutlich. Ein Modul rentiert sich nach etwa drei Jahren, eine Anlage mit zwei Modulen nach 3,6 Jahren. Dies macht Stecker-PV-Anlagen für viele Haushalte attraktiv.

Ab Januar 2024 vereinfachen sich die Installationsvorschriften. Eine normale Haushaltssteckdose soll dann für die Installation ausreichen. Zudem erhalten Mieter ein Anrecht auf ein Balkonkraftwerk. Vermieter müssen triftige Gründe vorweisen, um die Installation abzulehnen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über die SAB-Website. Interessenten sollten beachten, dass die Förderung erst für Vorhaben gilt, die nach dem 22. Juni 2023 begonnen wurden. Mit dieser Initiative setzt Sachsen einen wichtigen Impuls für die Nutzung von Photovoltaik im privaten Bereich.

Technische Anforderungen und Voraussetzungen

Die PV-Anlagen Technik in Sachsen unterliegt bestimmten Regelungen. Für Solarstromanlagen in Sachsen gelten spezifische technische Vorgaben, die bei der Installation und dem Betrieb zu beachten sind.

Leistungsgrenzen

Die Mindestleistung einer Photovoltaikanlage muss 300 Watt-Peak betragen. Seit Mai 2024 darf die Ausgangsleistung des Wechselrichters 800 Watt nicht übersteigen. Die Obergrenze für die Leistung der angeschlossenen Module liegt bei 2 Kilowatt.

Installationsvorschriften

Die Installation von Solarstromanlagen in Sachsen muss in einer vom Antragsteller selbst genutzten Wohneinheit erfolgen. Dies fördert die dezentrale Stromerzeugung und den Eigenverbrauch von Solarenergie.

Anmeldepflichten

Jede Photovoltaikanlage muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies dient der Erfassung und Überwachung der installierten Solarkapazitäten. Seit Mai 2024 entfällt die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber, was den bürokratischen Aufwand für Betreiber von Solarstromanlagen in Sachsen reduziert.

Diese technischen Anforderungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Effizienz von PV-Anlagen zu gewährleisten und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen zu fördern.

Antragsprozess und erforderliche Unterlagen

Für die Photovoltaik Förderung Sachsen ist ein unkomplizierter Antragsprozess vorgesehen. Nach Kauf und Installation der Anlage erfolgt die Beantragung elektronisch über das SAB-Förderportal. Dies vereinfacht den Zugang zu Solaranlagen-Zuschüssen erheblich.

  • Bezahlte Rechnung der PV-Anlage
  • Foto des installierten Systems
  • Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister (MaStR)

Der Zuwendungsbescheid wird anschließend elektronisch bereitgestellt. Wichtig zu beachten: Die Bestellung oder der Kauf der Anlage muss nach dem 22. Juni 2023 erfolgt sein, um förderfähig zu sein.

Die Photovoltaik Förderung Sachsen bietet attraktive Möglichkeiten. In Mochau zum Beispiel können bei einer 10 kWp Anlage mit Gesamtkosten von 12.000 Euro durch eine staatliche Förderung von 30% die Kosten auf 8.400 Euro gesenkt werden. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Sonneneinstrahlung von 1.100 kWh/m² in Mochau lohnt sich die Investition in Solarenergie besonders.

KfW-Förderprogramme in Sachsen

Die KfW-Förderung bietet attraktive Möglichkeiten für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in Sachsen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von diesen Programmen profitieren.

Programm 270

Das KfW-Programm 270 unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien. Es ermöglicht zinsgünstige Photovoltaik-Darlehen für Solar-, Wind- und Biogasanlagen. Interessenten müssen den Antrag vor Baubeginn stellen. Das Darlehen deckt Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro ab.

Zinsgünstige Darlehen

Die KfW bietet attraktive Konditionen für Photovoltaik-Darlehen. Der Zinssatz beginnt bei 5,21%. Diese günstigen Konditionen machen die Investition in eine Solaranlage besonders attraktiv. Beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer für Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW bei 0 Prozent liegt.

Neben der KfW-Förderung gibt es in Sachsen weitere Optionen. Die Sächsische Aufbaubank bietet den „Sachsenkredit Erneuerbare Energien und Speicher“ für größere Anlagen an. Dieser Kredit fördert Photovoltaik-Anlagen mit über 30 kWp bis zu 1 MWp.

Einspeisevergütung und Direktvermarktung

Solarstrom-Einspeisevergütung in Sachsen

Die Solarstrom-Einspeisevergütung spielt eine wichtige Rolle bei der Energiewende in Sachsen. Sie bietet Anlagenbetreibern finanzielle Anreize, überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp liegt die feste Vergütung bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Bei Direktvermarktung steigt der Satz auf 8,43 Cent/kWh. Größere Anlagen profitieren von gestaffelten Tarifen.

Die Vergütungssätze gelten von August 2024 bis Januar 2025. Sie variieren je nach Anlagengröße und Vermarktungsmodell. Anlagen bis 750 kWp erhalten bei Direktvermarktung bis zu 6,08 Cent pro Kilowattstunde.

Sachsen fördert die Energiewende zusätzlich durch Investitionszuschüsse. Für Energiespeicher gibt es Tilgungszuschüsse bis 20%, für andere Komponenten bis 10%. Insgesamt stehen 13,6 Millionen Euro aus dem Klimafonds bereit.

Auch Balkonkraftwerke werden durch den „Sachsenkredit“ unterstützt. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Die Umsetzung kann bei Projekten unter 100.000 Euro sofort beginnen.

Kommunale Förderprogramme

In Sachsen gibt es derzeit keine flächendeckenden kommunalen Förderprogramme für Solarenergie-Subventionen. Dennoch erkennen viele Gemeinden den Wert der Photovoltaik für die lokale Energieversorgung und den Klimaschutz.

Ein Beispiel ist die Stadt Ostritz, die den Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen aktiv unterstützt. Hier deckt die lokale Förderung etwa 30% der Installationskosten für Photovoltaikanlagen ab.

Für eine 5-kWp-Anlage in Ostritz, die durchschnittlich 7.500 Euro kostet, beträgt der Förderbetrag rund 2.250 Euro. Bei einer größeren 10-kWp-Anlage mit Kosten von etwa 14.000 Euro liegt die Förderung bei 4.200 Euro.

Die jährlichen Einsparungen durch Eigenverbrauch und Netzeinspeisung belaufen sich auf:

  • 800 Euro bei einer 5-kWp-Anlage
  • 1.600 Euro bei einer 10-kWp-Anlage

Die Amortisationszeit für Photovoltaikanlagen in Ostritz beträgt:

  • 6,6 Jahre für eine 5-kWp-Anlage
  • 6,1 Jahre für eine 10-kWp-Anlage

Diese Zahlen zeigen, dass lokale Förderprogramme den Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen erheblich beschleunigen können. Hausbesitzer sollten sich bei ihrer Gemeinde über mögliche Unterstützungen informieren.

Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Förderungen

Die Photovoltaik Förderung Sachsen bietet vielfältige Möglichkeiten zur Finanzierung von Solaranlagen. Durch geschickte Kombination verschiedener Förderprogramme können Hausbesitzer die Rentabilität ihrer Anlagen steigern und die Amortisierungszeit verkürzen.

Erlaubte Kombinationen

Bei der Nutzung von Solaranlagen-Zuschüssen gibt es einige interessante Kombinationsmöglichkeiten:

  • EEG-vergütete PV-Anlagen können im Rahmen des SAB-Programms mitfinanziert werden
  • Die bundesweite Einspeisevergütung lässt sich mit lokalen Förderprogrammen verbinden
  • KfW-Programm 270 bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Speicher

Ausschlüsse

Es gibt aber auch Einschränkungen bei der Förderung:

  • Bei der Balkonkraftwerk-Förderung sind keine zusätzlichen öffentlichen Fördermittel erlaubt
  • Für EEG-vergütete Anlagen im SAB-Programm wird kein Tilgungszuschuss gewährt
  • Einige Fördertöpfe für 2024 sind bereits erschöpft, neue Anträge erst ab 2025 möglich

Trotz fehlender direkter Landesförderung in Sachsen können Hausbesitzer von kommunalen Programmen und bundesweiten Angeboten profitieren. Eine fachkundige Beratung hilft, die optimale Förderkombination für die eigene Photovoltaikanlage zu finden.

Speichersysteme und deren Förderung

Die Energiewende in Sachsen schreitet voran. Ein wichtiger Baustein sind Speichersysteme für Solarstromanlagen in Sachsen. Das Programm „Sachsenkredit Energie und Speicher“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB) fördert neben Photovoltaikanlagen auch Strom-, Wärme- und Kältespeicher.

Interessierte können Tilgungszuschüsse von bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die SAB bietet Investitionsdarlehen zwischen 35.000 EUR und 5.000.000 EUR an. Diese Förderung zielt darauf ab, die Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Für Privatpersonen gibt es zudem attraktive Angebote:

  • Zuschuss von 300 Euro für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen
  • Förderung für Energiespeichersysteme durch die „Speicherförderrichtlinie“ der SAB
  • Unterstützung beim Erwerb und der Installation von E-Wallboxen durch die „Elektromobilitätsförderrichtlinie“

Diese Maßnahmen treiben die Energiewende in Sachsen voran und machen Solarstromanlagen für viele Haushalte attraktiver. Die Kombination aus Photovoltaikanlage und Speichersystem ermöglicht eine effizientere Nutzung des selbst erzeugten Stroms und erhöht die Unabhängigkeit vom Stromnetz.

Förderung für Gewerbe und Unternehmen

Unternehmen in Sachsen haben Zugang zu attraktiven Photovoltaik-Darlehen und Solarenergie-Subventionen. Diese Programme zielen darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien im Geschäftssektor zu fördern.

Spezielle Firmenprogramme

Der „Sachsenkredit Energie und Speicher“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB) steht Unternehmen und Freiberuflern zur Verfügung. Dieses Programm bietet Darlehen für Investitionen von 35.000 EUR bis 5 Mio. EUR. Ein besonderer Vorteil sind die Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Investitionszuschüsse

Neben den Photovoltaik-Darlehen können Firmen auch von Investitionszuschüssen profitieren. Der KfW 270-Kredit deckt Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro ab. Die Höhe der Solarenergie-Subventionen variiert je nach Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben.

Wichtig zu beachten: Die Tilgungszuschüsse sind auf maximal 50.000 EUR pro Kalenderjahr begrenzt, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge. Die Zweckbindungsfrist für die geförderten Anlagen unterscheidet sich je nach Fördergegenstand.

Diese Förderprogramme unterstützen Unternehmen dabei, in nachhaltige Energielösungen zu investieren und gleichzeitig ihre Betriebskosten zu senken. Sie sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der energiepolitischen Ziele Sachsens.

Energiepolitische Ziele Sachsens

Die Sächsische Energiepolitik steht vor großen Herausforderungen. Als ehemaliges Braunkohleland setzt Sachsen nun verstärkt auf Erneuerbare Energien. Der Freistaat hat sich ambitionierte Ziele gesetzt, um den Klimaschutz zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Bis Ende 2024 sollen in Sachsen etwa 3,4 Terawattstunden mehr Strom aus Solarmodulen erzeugt werden als 2019.

Ein wichtiger Baustein der Sächsischen Energiepolitik ist die Förderung von Photovoltaikanlagen. Privatpersonen erhalten 300 Euro Zuschuss für Balkonkraftwerke. Für größere Projekte stehen Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Insgesamt werden 21,5 Millionen Euro bereitgestellt, um den Ausbau erneuerbarer Energien anzukurbeln. Dies soll nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern auch Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft stärken.

Trotz Fortschritten im Solarbereich hinkt Sachsen bei der Windkraft hinterher. Mit nur 873 Windrädern liegt der Freistaat bundesweit auf den hinteren Plätzen. Um die Akzeptanz zu erhöhen, setzt Sachsen auf die Beteiligung der Kommunen am wirtschaftlichen Erfolg. Zusätzlich verfolgt Sachsen eine Wasserstoffstrategie, um diesen vielversprechenden Energieträger zu nutzen und die Forschung voranzutreiben. So will der Freistaat die Energiewende ganzheitlich gestalten und seine klimapolitischen Ziele erreichen.

FAQ

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Photovoltaikanlagen in Sachsen?

Sachsen bietet verschiedene Förderprogramme an, darunter einen Zuschuss von 300 € für Balkonkraftwerke über die Sächsische Aufbaubank (SAB), den „Sachsenkredit Energie und Speicher“ für größere Anlagen und Speichersysteme, sowie zinsgünstige KfW-Darlehen. Zusätzlich gibt es die bundesweite Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom.

Wer kann die Balkonkraftwerk-Förderung in Sachsen beantragen?

Die Förderung von 300 € für Balkonkraftwerke können Privatpersonen in Sachsen beantragen, die Eigentümer oder Mieter von Wohneigentum sind. Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige Gesellschaften sind nicht förderfähig.

Welche technischen Anforderungen gelten für geförderte Balkonkraftwerke in Sachsen?

Die Mindestleistung der Anlage muss 300 Wp betragen. Seit dem 16.05.2024 darf die Ausgangsleistung des Wechselrichters 800 Watt nicht überschreiten. Die Leistungsobergrenze der angeschlossenen Module beträgt 2 Kilowatt. Die Installation muss in einer vom Antragsteller selbst genutzten Wohneinheit in Sachsen erfolgen.

Wie kann man den Zuschuss für ein Balkonkraftwerk beantragen?

Der Antrag wird nach dem Kauf und der Installation der Plug-in-PV-Anlage elektronisch über das SAB-Förderportal gestellt. Benötigt werden die bezahlte Rechnung, ein Foto des installierten Systems und die Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Die Bestellung oder der Kauf der Anlage muss nach dem 22. Juni 2023 erfolgt sein.

Gibt es in Sachsen Fördermöglichkeiten für Unternehmen?

Ja, Unternehmen können vom „Sachsenkredit Energie und Speicher“ der SAB profitieren. Zusätzlich steht der KfW 270-Kredit zur Verfügung, der Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro abdeckt. Je nach Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben können spezielle Firmenprogramme und Investitionszuschüsse verfügbar sein.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Sachsen?

Die Einspeisevergütung variiert je nach Anlagengröße. Stand August 2024 bis Januar 2025 beträgt sie für Anlagen bis 10 kWp 8,03 Cent/kWh bei fester Vergütung und 8,43 Cent/kWh bei Direktvermarktung. Für größere Anlagen gelten gestaffelte Sätze bis zu 6,08 Cent/kWh bei Direktvermarktung für Anlagen bis 750 kWp.

Können verschiedene Förderungen kombiniert werden?

Eine EEG-vergütete PV-Anlage kann im Rahmen des SAB-Programms mitfinanziert werden, wenn der Antrag mit einem weiteren Fördergegenstand kombiniert wird. Bei der Balkonkraftwerk-Förderung dürfen keine zusätzlichen öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden, die Kombination mit der bundesweiten Einspeisevergütung ist jedoch möglich.

Gibt es in Sachsen Förderungen für Energiespeichersysteme?

Ja, das SAB-Programm „Sachsenkredit Energie und Speicher“ fördert neben Photovoltaikanlagen auch Strom-, Wärme- und Kältespeicher. Es sind Tilgungszuschüsse bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben möglich, und Investitionsdarlehen von 35.000 EUR bis 5.000.000 EUR werden angeboten.

Welche energiepolitischen Ziele verfolgt Sachsen mit der Photovoltaik-Förderung?

Sachsen setzt sich für die Transformation der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energieträgern ein. Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen will das Land den Klimaschutz fördern, die Energiewende vorantreiben, CO2-Emissionen reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien steigern.