
Wussten Sie, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2023 Zusagen in Höhe von 16,1 Milliarden Euro erteilt hat? Angesichts steigender Energiekosten und der Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, sind solche Fördergelder Gebäudesanierung wichtiger denn je. Mit der Förderung 2025 bietet der Staat attraktive Zuschüsse und Kredite, um die energetische Effizienz von Gebäuden zu steigern und somit langfristig die Umwelt zu schonen und Kosten zu sparen.
Das Förderprogramm umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter die Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese bieten Unterstützung für Einzelmaßnahmen an Gebäuden, Heizungsoptimierungen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Nutzen Sie jetzt die Chance, mit Zuschuss Sanierung 2025 Ihr Eigenheim energetisch zu modernisieren und profitieren Sie von attraktiven Fördergeldern für die Gebäudesanierung.
Zentrale Erkenntnisse
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist zentraler Bestandteil der staatlichen Förderung energetischer Maßnahmen.
- Für Komplettsanierungen bietet die KfW Kredite und Zuschüsse an.
- BAFA-Zuschüsse sind für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung verfügbar.
- Die Heizungsförderung ist auf höchstens 70 Prozent begrenzt.
- Der Einkommensbonus beträgt bis zu 30 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
Einführung in die Förderung 2025 für energetische Sanierung
In Zeiten steigender Energiepreise und eines zunehmenden Umweltbewusstseins wird die energetische Sanierung bestehender Gebäude immer wichtiger. Das Förderprogramm Renovierung 2025 bietet hierfür zahlreiche Möglichkeiten, um sowohl private Haushalte als auch öffentliche Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Besonders profitieren können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Ein zentraler Bestandteil der staatlichen Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese umfasst verschiedene Programme, darunter das KfW-Programm, welches Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen gewährt. Bei einem Heizungstausch über das Programm BEG EM können bis zu 70% der förderfähigen Kosten durch Boni gefördert werden. Besonders attraktiv sind die Tilgungszuschüsse im Rahmen der BEG WG, die zwischen 5% und 25% der förderfähigen Kosten liegen.
Spezifische Unterstützung erhalten auch Haushalte mit geringem Einkommen. So können Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro einen Zinsnachlass von bis zu 2,5 Prozentpunkten im Rahmen der BEG EM erhalten. Die maximale Kreditsumme im KfW-Programm 300 variiert je nach Anzahl der Kinder: Sie reicht von 170.000 Euro für Familien mit einem Kind bis zu 220.000 Euro für Familien mit mindestens fünf Kindern.
Effiziente Gebäude sind ebenfalls ein Kernelement der staatlichen Förderung Hausrenovierung. Ein Effizienzhaus 40 beispielsweise benötigt einen maximalen Primärenergiebedarf von nur 40% im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Diese anspruchsvollen Standards führen zu höheren Zuschüssen und verringern letztlich die Tilgungslasten sowie die Zinskosten für die Eigentümer. Zudem kann eine nachhaltige Bauweise durch das staatliche Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ zusätzliche Boni und Förderungen nach sich ziehen.
Insgesamt bietet das Förderprogramm Renovierung 2025 eine Fülle an Optionen, um energetische Sanierungsmaßnahmen optimal zu finanzieren. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig informieren und die verschiedenen Programme und Fördermöglichkeiten für sich nutzen, um langfristig von einer energieeffizienten und umweltfreundlichen Immobilie zu profitieren.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument, um die energetische Sanierung in Deutschland voranzutreiben. Die Förderung energetische Gebäudesanierung besteht aus drei Teilprogrammen: BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen. Diese Programme zielen darauf ab, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor langfristig zu senken und die Energieeffizienz zu maximieren.
Ab dem 1.1.2021 können Zuschüsse für das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragt werden. Die energetische Sanierung Förderung betrifft hier besonders Maßnahmen wie Heizungsmodernisierungen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten umfassen können. Weitere Einzelmaßnahmen erhalten einen Zuschuss von 15 % oder 30 %.
Kreditanträge für das Programm 261-Wohngebäude Kredit sind seit dem 1.7.2021 bei der KfW möglich. Kredite für Nichtwohngebäude können bis zu einer Höhe von 10 Millionen € gewährt werden. Neubauten werden seit dem 1.3.2023 mit dem KfW-Programm 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau“ unterstützt.
Die maximale Höhe der möglichen BEG Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt 5.000 €. Für Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen liegt die Förderung bei 2.000 € pro Wohneinheit, maximal 20.000 € je Vorhaben. Die BEG Förderung Nichtwohngebäude gilt für Gebäude mit weniger als 50 % Wohnfläche.
Ein Antrag auf BEG Förderung 2025 ist möglich für alle Gebäude, die ortsfest sind und für die ein Bauantrag gestellt werden kann. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen.
KfW: Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen
Ein umfassender Überblick über KfW-Förderprogramme zeigt, wie vielfältig die Unterstützungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen sind. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), als die größte nationale Förderbank der Welt, bietet zinsgünstige Kredite und attraktive Zuschüsse primär für energiesparende Maßnahmen im Rahmen der Energiewende in Deutschland an.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt den Bau und den Kauf selbstgenutzter Immobilien, wobei Miet- und Gewerbeimmobilien ausgeschlossen sind. Diese Förderung ist nur für Selbstnutzer vorgesehen, sodass Ferienhäuser nicht förderfähig sind. Refinanzierungen oder zusätzliche Finanzierungen bereits gestarteter oder abgeschlossener Bauprojekte oder Immobilienkäufe sind ebenfalls nicht berechtigt.
Besonders interessant ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, das eine Finanzierung aller Wohnimmobilien, ausgenommen Ferienhäuser, ermöglicht, sofern sie klimafreundliche Bauvorgaben erfüllen. Ein klimafreundliches Gebäude muss den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen, was bedeutet, dass es nur 40 % der Primärenergie eines Neubaus gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbraucht. Ab 2023 liegt die maximale Förderhöhe pro Wohneinheit bei bis zu 100.000 Euro.
Programm | Förderdetails |
---|---|
Effizienzhaus | Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit |
Tilgungszuschuss | Zwischen 5 % und 45 %, abhängig von Effizienzhaus-Stufen |
Erneuerbare-Energien-Klasse | Mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt |
Zusätzlich gibt es das Programm „Altersgerecht Umbauen“, das Maßnahmen unterstützt, die die Nutzung einer Immobilie für ältere Menschen erleichtern. Dabei sind Ferien- und Gewerbeimmobilien nicht förderfähig. Bei der energetischen Sanierung ist der Kreditbetrag auf 120.000 Euro festgelegt, mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei.
Ein weiterer interessanter Punkt im Überblick über KfW-Förderprogramme ist der Tilgungszuschuss, der bei besseren Effizienzhaus-Stufen höher ausfällt. Zudem ist eine zusätzliche Förderung für energetische Fachplanung oder Baubegleitung möglich. Familien mit Kindern und Alleinerziehende profitieren von besonders attraktiven Konditionen im Programm 300 „Wohneigentum für Familien“. Im Programm 308 „Jung kauft Alt“ wird die Finanzierung eines sanierbaren Bestandsobjekts als Familienheim unterstützt.
BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen durch das BAFA wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt. Seit dem 01. Januar 2024 können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und andere berechtigte Parteien diese Zuschüsse in Anspruch nehmen, allerdings müssen die Anträge vor Beginn der Baumaßnahmen online gestellt werden.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen betragen maximal 30.000 Euro. Hierzu zählen unter anderem Investitionen in Anlagentechnik, Dämmungen der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung. Diese Maßnahmen werden je nach Art und Umfang unterschiedlich gefördert:
- Mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten für Anlagentechnik und Dämmungen.
- Für die Heizungsoptimierung können 50 Prozent zur Emissionsminderung und 15 Prozent zur Effizienzverbesserung gefördert werden.

Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, können die förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht werden. Dies bedeutet, dass bei energetischen Sanierungen der Gebäudehülle bis zu 12.000 Euro als Zuschuss möglich sind, vorausgesetzt, es wird der iSFP-Bonus von 5 Prozent in Anspruch genommen.
Zusätzlich bietet das BAFA Zuschüsse für die Fachplanung und Baubegleitung an. Diese betragen maximal 2.500 Euro bzw. 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zudem werden auch Förderung für Energieberatung gewährt, wobei hier bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro, übernommen werden.
Maßnahme | Förderung | Maximale Fördersumme |
---|---|---|
Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle | 15% der förderfähigen Kosten | 4.500 Euro |
Mit iSFP | 20% der förderfähigen Kosten | 12.000 Euro |
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung) | 50% | Keine Obergrenze |
Heizungsoptimierung (Effizienzverbesserung) | 15% | Keine Obergrenze |
Energieberatung | 50% | 2.500 Euro |
Förderung 2025 für Sanierungen nutzen
Um die Förderung 2025 für Sanierungen optimal zu nutzen, müssen einige Wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Ein zentraler Punkt ist die vorherige Prüfung durch einen Energieeffizienz-Experten, um sicherzustellen, dass alle geplanten Maßnahmen förderfähig sind.
Ab dem Jahr 2025 gibt es verschiedene Zuschüsse und Kredite, die ihre Maximale Fördersätze und Bedingungen erfüllen müssen. Zum Beispiel vergibt das Programm „Wohngebäude Kredit 261“ der KfW zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 Euro abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
Ein weiteres wichtiges Programm ist der Ergänzungskredit für Sanierungsmaßnahmen, der einen Höchstbetrag von 120.000 Euro bietet, um zusätzliche Kosten abzudecken. Für Heizungsmaßnahmen werden im KfW-Programm 458 Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent gewährt, jedoch sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt.
Förderprogramm | Maximaler Förderbetrag | Fördersätze |
---|---|---|
Wohngebäude Kredit 261 | 150.000 Euro | Abhängig vom Effizienzhaus-Standard |
KfW-Programm 458 | 30.000 Euro | 30-70% für Heizungsmaßnahmen |
Ergänzungskredit | 120.000 Euro | Pauschal |
Zusätzlich zu den Krediten und Zuschüssen gibt es steuerliche Vorteile, wie z.B. 20% der Kosten für energetische Maßnahmen über drei Jahre steuerlich abzusetzen. Die höchstmögliche Fördersumme beträgt hier 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Diese steuerlichen Erleichterungen können jedoch nur genutzt werden, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und die energetische Maßnahme von einem in der Handwerksrolle eingetragenen Fachunternehmen ausgeführt wird.
Es ist wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung zu kombinieren, um den maximalen finanziellen Vorteil zu erzielen. Das Einhalten der Wichtige Voraussetzungen kann den Unterschied ausmachen und das Sanierungsvorhaben deutlich erleichtern.
Erneuerbare Energien und Heizungsmodernisierung
Die Förderung von erneuerbaren Energien und Heizungsmodernisierung spielt eine zentrale Rolle in der Energiestrategie Deutschlands. Fördermittel stehen für den Austausch von Öl- oder Gasheizungen gegen Systeme mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarkollektoren zur Verfügung. Besonders attraktiv sind die Fördersätze für verschiedene Heizsysteme, die finanzielle Anreize für den Umstieg auf umweltfreundlichere Technologien bieten.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die reformierte BEG EM in Kraft, die sowohl Zuschüsse für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus vorsieht. Förderfähig ist die Optimierung bestehender Heizungen, wenn diese älter als 2 Jahre sind, oder wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist. Die Kombination von Förderprogrammen ist bis maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, was vor allem bei größeren Investitionen von Vorteil ist.
Eine umfassende Energieberatung kann mit 50 Prozent Zuschuss gefördert werden, und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet zusätzliche 5 Prozent Bonus. Bei der Heizungsmodernisierung werden speziell Wärmepumpen mit höheren Fördersätzen belohnt. Die Förderung kann über die KfW in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss beansprucht werden und erreichen bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die speziellen Fördersätze für verschiedene Heizsysteme lauten wie folgt:
Heizsystem | Fördersatz (Neubauten) | Fördersatz (Bestandsgebäude) |
---|---|---|
Solarkollektoranlagen | 30% | 30% |
Biomasseanlagen | 35% | 35% |
Wärmepumpenanlagen | 35% | 35% |
EE-Hybridheizungen | 35% | 35% |
Gas-Hybridheizungen | 30% | 30% |
Zuschüsse werden nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt und die Antragstellung kann erst erfolgen, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen ist. Eine zusätzliche Prämie von 10 Prozentpunkten wird für den Ersatz von Ölheizungen durch förderfähige Hybridheizungen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpenanlagen gewährt. Insbesondere für private Häuslebauer und Sanierer spielen diese attraktiven Fördersätze für verschiedene Heizsysteme eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für eine moderne, umweltfreundliche Heizung.
Fördermittel für die Dachdämmung
Wer die BEG-Zuschüsse für Dachsanierungen nutzt, kann von verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten profitieren. Das BAFA bietet einen Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten für die Dachdämmung. Wenn diese Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5% gewährt werden.
Die KfW-Förderprogramme für Dachdämmung bieten ebenfalls attraktive Konditionen. Für die Fachplanung und Baubegleitung sind bis zu 50% der entstehenden Kosten förderfähig. Pro Wohneinheit sind förderfähige Kosten von maximal 30.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Mit einem Sanierungsfahrplan können diese Kosten auf bis zu 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit erhöht werden.
Für eine detaillierte Übersicht der Fördermittel und Anforderungen sind folgende Informationen von Bedeutung:
Förderprogramm | Zuschuss/Leistung |
---|---|
BEG-Zuschuss für Dachdämmung | 15% der förderfähigen Kosten |
iSFP-Bonus | 5% zusätzlich bei iSFP |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% der entstehenden Kosten |
Förderfähige Kosten | Maximal 30.000 Euro pro Jahr/Wohneinheit |
Mit Sanierungsfahrplan | Maximal 60.000 Euro pro Jahr/Wohneinheit |
KfW-Ergänzungskredit | Maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit |
Zinsverbilligung | Bis zu 2,5 Prozentpunkte für Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus-Standard Kredit | Maximal 150.000 Euro |
Tilgungszuschuss | Maximal 20% |
Die Unterstützung aus den BEG-Zuschüssen für Dachsanierungen kann bis zu 12.000 Euro betragen, abhängig vom Effizienzhaus-Niveau und den eingesetzten Dämmstoffen. Dabei gilt die technische Mindestanforderung eines U-Wertes von 0,14 W/m²K (statt 0,24 W/m²K). Die Dachdämmung für denkmalgeschützte Gebäude muss eine Dämmstoffdicke von λ ≤ 0,040 W/(m·K) aufweisen, um förderfähig zu sein. Kosten für Sachverständige sind ebenfalls in Höhe von 50% förderfähig.
Für die private Steuererklärung ist auch ein Steuerbonus von besonderer Bedeutung: Bis zu 20% der Gesamtkosten können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Maximal können somit 40.000 Euro bei 200.000 Euro Sanierungskosten abgesetzt werden. Mit der Kombination von BEG-Zuschüssen für Dachsanierungen und KfW-Programmen können Eigenheimbesitzer die finanziellen Belastungen effektiv senken und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Energieeffizienz ihres Hauses leisten.
Altersgerechter Umbau und Barrierefreiheit
Der altersgerechte Umbau von Wohnräumen ist ein essenzieller Schritt, um Barrierefreiheit für alle Generationen zu gewährleisten. Die KfW bietet hierfür ein großzügiges Förderprogramm mit Krediten bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Diese Förderprogramme altersgerechter Umbau unterstützen Maßnahmen wie die Reduzierung von Barrieren und die Anpassung von Wohnstandards an altersgerechtes Wohnen.
Die Zuschüsse Barrierefreiheit können problemlos mit anderen Darlehen oder Zuschüssen kombiniert werden, solange die förderfähigen Ausgaben nicht überschritten werden. Eine besondere Regelung besagt jedoch, dass eine Kombination von Mitteln aus der KfW-Förderung der BEG mit einem Zuschuss aus der Pflegeversicherung für die gleiche Maßnahme nicht zulässig ist.
Das Förderprogramm kann unabhängig vom Alter des Antragstellers in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, die Bauarbeiten beginnen erst nach dem Einreichen des Antrags. Wichtig ist auch, dass alle geförderten Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Für das Jahr 2024 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) 150 Millionen Euro für das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung. Seit der Einführung des Programms im Jahr 2009 wurden über 360.000 Wohneinheiten barrierefrei umgebaut. Bis zur Jahreshälfte 2024 sind bereits rund 29.000 Zusagen mit einem Gesamtvolumen von 53 Millionen Euro bewilligt worden.
Die maximale Zuschusshöhe für Einzelmaßnahmen beträgt 2.500 Euro, während der Standard „Altersgerechtes Haus“ mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst wird. Seit 2014 wurden dabei rund 296.000 Anträge mit einem Fördervolumen von 617,8 Millionen Euro bewilligt. Die Nachfrage nach Förderungen war von Anfang an sehr hoch und das Programm hat sich als präventive Maßnahme bewährt, die auch junge Familien mit Kindern anspricht.
Die Bundesregierung plant, das Zuschussprogramm mit neuen Mitteln fortzuführen, vorbehaltlich der Bewilligung durch den Haushaltsgesetzgeber. Weitere Informationen zu aktuellen Förderbedingungen und Verfügbarkeiten finden Sie auf der KfW-Website.
Steuerminderungen als Alternative zu Zuschüssen
Eine interessante Alternative zu direkten Zuschüssen bei energetischen Sanierungen ist die Möglichkeit der Steuerminderungen. Diese können Ihnen helfen, einen erheblichen Teil Ihrer Investitionskosten zurückzuerlangen. Besonders relevant ist hier der Hinweis auf Voraussetzungen für die Steuerminderung, die erfüllt werden müssen, um diese Vorteile nutzen zu können.
Im Rahmen der geplanten Sanierungen können Steuererleichterungen für energetische Sanierung einen bedeutenden finanziellen Unterschied machen. Die steuerliche Förderung für Renovierung umfasst dabei mehrere Bereiche und kann je nach Umfang der Maßnahmen deutlich variieren. Beispiele dafür sind steuerliche Abzüge, die für Einzelzuwendungen zur Förderung wissenschaftlicher und kultureller Zwecke in Höhe von mindestens 50.000 DM gelten.
Die genauen Voraussetzungen für die Steuerminderung beinhalten spezifische Nachweise und Dokumentationen, um diese steuerlichen Vorteile geltend zu machen. Die Steuerentlastung kann durch die Körperschaftsteuer (KSt) erleichtert werden, welche regelmäßig 50% auf den Gewinn beträgt. Zudem gibt es Entlastungen bei der Ausschüttung der Gewinne. Es ist daher ratsam, sich eingehend über die Antragsprozesse zu informieren und genau zu prüfen, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, um umfassend von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.